Allgemeine Verkaufsbedingungen UNITEC Informationssysteme GmbH

1. Geltung

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

1.3 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot, Annahme

Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

3. Preise, Zahlung

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

4. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

5. Lieferung

5.1 Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.2 Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

6. Gefahrübergang, Versendung

Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

7.2 Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

7.3 Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

7.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

7.5 Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

8. Schulungen

8.1 Anmeldeschluss ist – sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – 7 Tage vor Schulungsbeginn. Jede Anmeldung wird von uns durch eine Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt und ist dann für beide Seiten verbindlich. Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt nach Eingang der schriftlichen Anmeldungen. Sollte eine Schulung ausgebucht sein, wird der Kunde benachrichtigt und über den nächsten freien Schulungstermin informiert. Mit der Anmeldung werden die vorgegebenen Inhalte von den Teilnehmern akzeptiert. wir behalten uns vor nach Notwendigkeit die Schulungsinhalte, -orte, -zeiten und -termine zu ändern. Einige Schulungen bieten wir nur in Absprache an. Für die Durchführung sind eine Mindestvorlaufzeit von vier Wochen sowie eine Mindestteilnehmeranzahl von vier Personen erforderlich.

8.2 Liegen für eine Schulung 14 Tage vor Beginn weniger als insgesamt vier Anmeldungen vor, behalten wir uns vor, die Schulung abzusagen. wir behalten uns gleichfalls vor, eine Schulung wegen höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Trainers) abzusagen (bzw. einen anderen Trainer einzusetzen). Bei Absage bieten wir einen Ersatztermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt an; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Liegt uns eine schriftliche Abmeldung nicht 7 Werktage vor Kursbeginn vor, fallen 50% des Schulungspreises als pauschalisierter Schadensersatzanspruch an. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

8.3 Schulungen beginnen in der Regel um 09:00 Uhr und enden ca. 17:00 Uhr. Ausnahmen können zwischen Teilnehmern und Trainer vereinbart werden. Bei 5-Tages Schulungen und weiter Anreise, ist der Beginn am 1. Tag um 10:00 Uhr. Dies wird explizit in der Bestätigung ausgewiesen.

8.4 Wir übernehmen keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Grundvoraussetzungen (z.B. PC-Grundbedienungskenntnisse) ergeben. Hemmt ein Teilnehmer aus diesem Grund oder durch sein Verhalten wesentlich den Schulungsfortschritt, behalten wir uns vor, den betreffenden Teilnehmer aus Rücksichtnahme auf die anderen Kursteilnehme von der Schulung auszuschließen. In diesem Fall werden die Schulungskosten in voller Höhe abgerechnet.

9. Gewährleistung

9.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

9.2 Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit der Lieferung oder soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Erfolgt keine formelle Abnahme, beginnt die Verjährung mit der Inbetriebnahme.

9.3 Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

10. Haftung

10.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10.3 Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

10.4 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

11.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).

11.2 Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hanau.

12. Salvatorische Klausel, Datenschutz

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.2 Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und des Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

12.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Die Parteien verpflichten sich, von dieser Vereinbarung abweichende mündliche Vereinbarungen schriftlich oder in Textform zu dokumentieren